Allgemeine Geschäftsbedingungen

T & S Tank & Sicherheit (nachfolgend genannt T & S)

 

Geltungsbereich

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge oder Aufträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen mit unseren Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Bitte beachten Sie:
Die Tankanlage einschließlich Heizraum sowie der Montageort des Leckanzeigegeräts müssen ungehindert zugänglich sein.

Die Tankanlage darf nicht weiter als 40 m von einer befestigten Fahrbahn entfernt liegen. Sollte diese Voraussetzung bei Ihnen nicht gegeben sein, fordern Sie bitte unter genauer Bezeichnung der örtlichen Gegebenheiten unser detailliertes Angebot an. Die Arbeiten sind auch bei Tanks, die entfernter liegen, möglich, erfordern aber besondere Vorkehrungen.

Eventuell zusätzlich anfallende Arbeiten wie z.B. Reinigung stark verschmutzter Domschächte oder Stemmarbeiten zum Demontieren eingemauerter Tankdeckelschrauben, werden nach Zeit- und Materialaufwand berechnet. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Preise.

Zum Leistungsumfang

Sollten unsere Arbeiten bzw. die vorgeschriebenen Prüfungen des Tanks wegen unvorhergesehener und nicht von uns zu vertretender Erschwernisse oder wegen eines unzureichenden bzw. falsch angegebenen Tankfüllstandes vollständig oder teilweise nicht ausgeführt werden können oder wiederholt werden müssen, sind wir berechtigt, eine Abrechnung nach Aufwand vorzunehmen. Über die Preise geben wir gerne Auskunft.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfahrten berechnen müssen, welche wegen nicht von uns zu vertretender Umstände vergeblich waren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass sich unser Angebot und Leistungsumfang nur auf die beschriebenen Arbeiten, nicht jedoch auf Ihre gesamte Heizungsanlage erstrecken.

 

Voraussetzung für Wartung und Prüfung / Sachverständigenprüfung

Zur Sachverständigenprüfung müssen der Prüfbericht über die letzte Prüfung durch den Sachverständigen der TÜO oder Bauschein, Prüfzeugnis und Transport- und Einbaubescheinigung eingesehen werden können.

 

Sachverständigengebühren

Die Kosten der Überprüfung durch den TÜO-Sachverständigen richten sich nach den Gebührenordnungen der Bundesländer bzw. der „Technischen Überwachungsorganisation“ (TÜO), deren Rechnung Ihnen gesondert zugestellt wird.

 

Gefahrübergang

Die Gefahr geht an den Käufer / Besteller über bei erfolgter Anlieferung von T & S.

Die Gefahr geht auf den Käufer / Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung T & S verlassen hat.

Haftung

T & S, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften in Fällen der verschuldensabhängigen Haftung ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

               

Preise

Es gelten die Preise des jeweils aktuellen Angebotes. Diese sind bis spätestens 3 Monate nach Angebotsabgabe gültig.

 

Zahlungsbedingungen

T & S stellt dem Kunden eine Rechnung auf Grundlage des vom Kunden gegengezeichneten Lieferscheins / Arbeitsberichts aus.
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Die fristgerechte Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bzw. der Gutschrift auf unserem Konto.

Bei Zahlungsverzug ist der Rechnungsbetrag zuzüglich Mahnkosten und Zinsen fällig.

40 Tage nach Rechnungsdatum werden die offenen Forderungen unwiderruflich an eine Anwaltskanzlei oder einen Inkassodienstleister abgetreten, welche die Rechnungssumme zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren dann als seine einfordert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Der Besteller ist nicht berechtigt wegen streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

Eigentumsbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen von T & S aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bzw. Bestellers bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware T & S vorbehalten. Der Käufer /Besteller darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

Gerät der Käufer / Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist T & S berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Zugriff Dritter – insbesondere Pfändungen, Insolvenz o.ä. – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von T & S hinzuweisen und T & S unverzüglich zu benachrichtigen, damit T & S ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten haftet der Käufer / Besteller.

 

Gerichtstand

Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Streitigkeiten ist, sofern es sich beim Käufer / Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt unser Geschäftssitz.

 

Datenschutzhinweis

Ihre Daten werden von der T & S zur Vertragserfüllung sowie zu Zwecken der Werbung und der Marktforschung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung oder im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung. Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung und der Marktforschung jederzeit durch formlose Mitteilung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung bzw. Teil der Bestimmung ist dann auch so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht wird. Dasselbe gilt für die Durchführung des Vertrages, auch wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.